* Das gänzliche Auslassen der Baßnote (nach 4.1 des Regelkatalogs) läßt sich hier durch folgende Überlegungen rechtfertigen: Zu Beginn des Taktes findet eine Stimmkreuzung statt, der Cantus liegt mit seinem a unter dem Tenor. Im zweiten Viertel übernimmt wieder der Tenor mit dem gleichen a die Unterstimme. Es ist sozusagen immer eine "Oktavierung" des Basses vorhanden. Die einzig mögliche Alternative wäre ein verspäteter Baßeinsatz mit dem tiefen A auf dem vierten Achtel desselben Taktes.

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